Wer 2026 saniert, dämmt oder ausbaut, rechnet mit staatlicher Unterstützung – und wird derzeit oft überrascht. Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderung für die Sanierung 2026 spürbar umgestellt: Der Bonus für den Sanierungsfahrplan greift nur noch bei größeren Vorhaben, und bei der Effizienzhaus-Sanierung sind die Tilgungszuschüsse gefallen. Wir zeigen Ihnen, was jetzt gilt, welche Töpfe für Innenausbau und Trockenbau wirklich relevant sind – und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, damit die Förderung nicht verfällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundförderung für die Gebäudehülle bleibt bei 15 % der förderfähigen Kosten (Dämmung, Fenster, Außentüren).
- Der iSFP-Bonus von 5 % gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € – kleine Maßnahmen werden dadurch günstiger gefördert als früher.
- Umfeldmaßnahmen zählen mit: Trockenbau-, Verkleidungs-, Putz-, Maler- und Bodenarbeiten, die zur geförderten Dämmung gehören, sind Teil der förderfähigen Kosten.
- Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € – aber nicht zusätzlich zur BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme.
- Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus.
Förderung Sanierung 2026: Was sich zum 21. Juli geändert hat
Die Förderung für die Sanierung 2026 läuft im Kern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterscheidet zwei Wege: Einzelmaßnahmen – also einzelne Bauteile wie Dach, Fassade, oberste Geschossdecke oder Fenster – und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Beide Wege wurden im Juli 2026 angepasst.
Förderung Sanierung 2026 für Einzelmaßnahmen: Grundförderung bleibt, iSFP-Bonus schrumpft
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt weiterhin ein Fördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben; das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Geändert hat sich der Zusatzbonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Bis zum 20. Juli 2026 gab es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte auf die gesamten Kosten – also insgesamt 20 %. Seitdem wird der Bonus nur noch auf den Betrag oberhalb von 30.000 € gewährt.
Für viele typische Vorhaben im Innenbereich bedeutet das konkret: aus 20 % werden 15 %.
Rechenbeispiel: Dachdämmung für 18.000 €
- Bis 20.07.2026: 20 % (15 % + iSFP-Bonus) = 3.600 € Zuschuss
- Seit 21.07.2026: 15 %, da die Kosten unter 30.000 € liegen = 2.700 € Zuschuss
- Differenz: 900 €, die heute selbst getragen werden müssen
Bei 45.000 € Gesamtkosten sieht es anders aus: 15 % auf 45.000 € = 6.750 €, dazu 5 % auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 €. Zusammen 7.500 €. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich also weiterhin – nur eben ab einer gewissen Projektgröße.
Förderfähige Höchstkosten pro Wohneinheit und Jahr
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Bielefeld und Umgebung ist damit ein Zuschuss von bis zu rund 4.500 € pro Jahr ohne und deutlich mehr mit Sanierungsfahrplan möglich – und zwar jedes Jahr aufs Neue, wenn Sie Ihre Sanierung in Etappen planen. Genau das ist bei begrenztem Budget häufig die klügere Strategie.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Wer ein Haus vollständig energetisch saniert, nutzt weiterhin den KfW-Kredit 261. Hier gilt seit Juli 2026: Der Kredithöchstbetrag liegt einheitlich bei 150.000 € je Wohneinheit – auch für die niedrigeren Effizienzhaus-Stufen. Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse deutlich reduziert; ein nennenswerter Zuschuss fließt im Wesentlichen noch für die ambitionierten Stufen EH 55 und EH 40. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist keine Bonusoption mehr, sondern Grundvoraussetzung. Zuschläge gibt es weiterhin für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst-Performing-Building) und für serielle Sanierung.
Für die Antragstellung ist in beiden Fällen ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste zwingend erforderlich. Dessen Honorar wird mit 50 % bezuschusst – ein Punkt, der überraschend oft übersehen wird.
Der unterschätzte Hebel: Umfeldmaßnahmen
Das ist der Teil der Förderung, den wir in der Beratung am häufigsten erklären müssen – und der bares Geld wert ist. Gefördert wird nämlich nicht nur das Dämmmaterial selbst, sondern auch die notwendigen Nebenarbeiten, ohne die die Maßnahme technisch gar nicht umsetzbar wäre. Dazu zählen unter anderem:
- Gerüstbau und Baustellensicherung
- Entsorgung von Altmaterial und Schadstoffen
- Baustoffuntersuchungen
- Wiederherstellungsarbeiten wie Putz-, Maler-, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten
Praktisch heißt das: Wird bei einer Innendämmung eine neue Vorsatzschale in Trockenbauweise erstellt, gehört diese Leistung zur geförderten Maßnahme. Gleiches gilt für die Beplankung und Verkleidung nach einer Dachdämmung zwischen den Sparren oder für die Wiederherstellung von Oberflächen, die für die Dämmarbeiten geöffnet werden mussten. Wichtig ist nur: Die Kosten müssen innerhalb der oben genannten Höchstgrenzen liegen, und Eigenleistungen werden nicht gefördert – nur Material und Arbeitsleistung eines Fachunternehmens.
Wer also ohnehin über Isolier- und Dämmarbeiten nachdenkt, sollte den zugehörigen Trockenbau von Anfang an mit in die Kostenaufstellung nehmen, statt ihn als separate „Schönheitsmaßnahme“ zu behandeln.
Alternative zur Förderung Sanierung 2026: der Steuerbonus nach § 35c EStG
Nicht jedes Vorhaben passt in das BEG-Korsett – etwa, weil der Zeitplan drängt oder kein Energieberater eingebunden werden soll. Dann ist der Steuerbonus für energetische Sanierung oft die bessere Wahl: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), maximal 40.000 € pro Objekt bei bis zu 200.000 € anrechenbaren Kosten.
| BEG-Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus § 35c EStG | |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % (+5 % iSFP über 30.000 €) | 20 %, über 3 Jahre verteilt |
| Auszahlung | Zuschuss nach Abschluss | Steuerermäßigung in 3 Jahressteuererklärungen |
| Energieberater nötig? | Ja | Nein |
| Antrag vor Auftrag? | Ja, zwingend | Nein |
| Voraussetzung Gebäude | Bauantrag mind. 5 Jahre zurück | mind. 10 Jahre alt, selbst genutzt |
Achtung: Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen (Kumulierungsverbot). Sie dürfen aber verschiedene Maßnahmen auf verschiedene Förderwege aufteilen – etwa die Dachdämmung über die BAFA und den Fenstertausch über die Steuer. Voraussetzung für den Steuerbonus ist eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster und eine unbare Zahlung; Barzahlung schließt die Förderung aus.
Unabhängig davon bleibt § 35a EStG bestehen: 20 % der reinen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen sind absetzbar, maximal 1.200 € im Jahr. Das gilt auch für nicht-energetische Arbeiten wie klassischen Innenausbau – deshalb weisen wir Lohnanteile in unseren Rechnungen immer getrennt aus.
Förderung Sanierung 2026 regional: Bielefeld und NRW
Bundesmittel sind nur ein Teil des Bildes. Bei der Förderung für die Sanierung 2026 kommen für Eigentümer in Ostwestfalen-Lippe zwei weitere Ebenen hinzu:
Förderung Sanierung 2026 durch die Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld unterstützt die energetische Altbausanierung mit einem eigenen kommunalen Programm. Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke, Fassadendämmung (auch als Innendämmung), der Fenstertausch sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – jeweils mit festen Beträgen pro Quadratmeter oder Bauteil und einer Obergrenze je Maßnahme. Für besonders nachhaltige Dämmstoffe gibt es einen Aufschlag. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt sein, und die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
Die Fördersummen und die Verfügbarkeit der Mittel ändern sich jährlich. Erkundigen Sie sich vor der Beauftragung beim Umweltamt der Stadt Bielefeld nach der aktuell gültigen Richtlinie.
Land NRW
Über die NRW.BANK stehen zinsgünstige Darlehen für Modernisierung und Gebäudesanierung bereit – teilweise einkommensabhängig mit Tilgungsnachlass, teilweise einkommensunabhängig mit langer Zinsbindung. Diese Darlehen lassen sich in der Regel mit BAFA- und KfW-Zuschüssen kombinieren und schließen damit genau die Finanzierungslücke, die durch die gekürzten Zuschüsse entstanden ist.
Förderung Sanierung 2026 beantragen: die richtige Reihenfolge und fünf häufige Fehler
- Erst prüfen, dann beauftragen. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabensbeginn – ein Werkvertrag schon.
- Energieeffizienz-Experten früh einbinden. Ohne ihn gibt es bei der BEG keine Förderung; sein Honorar wird zu 50 % bezuschusst.
- Angebote fördergerecht aufbauen lassen. Umfeldmaßnahmen und Lohnanteile gehören sauber ausgewiesen, sonst verschenken Sie Fördersumme oder Steuerbonus.
- Nicht beides für dieselbe Maßnahme beantragen. BEG-Zuschuss und § 35c schließen sich pro Maßnahme aus.
- Niemals bar zahlen. Weder Steuerbonus noch Zuschuss werden ohne Überweisungsbeleg anerkannt.
Gerade der dritte Punkt entscheidet in der Praxis über mehrere tausend Euro. Wir strukturieren unsere Angebote deshalb so, dass Ihr Energieberater und Ihr Steuerberater die relevanten Positionen direkt übernehmen können – ob bei der Kernsanierung, beim Dachausbau oder bei einzelnen Decken- und Wandbekleidungen.
Häufige Fragen zur Förderung Sanierung 2026
Wird Trockenbau gefördert?
Trockenbau allein ist keine förderfähige Einzelmaßnahme. Gehören die Arbeiten aber zu einer geförderten Maßnahme – etwa als Vorsatzschale bei einer Innendämmung oder als Verkleidung nach einer Dachdämmung –, zählen sie als Umfeldmaßnahme zu den förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind die Lohnanteile über § 35a EStG absetzbar.
Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan noch?
Ja, aber vor allem bei größeren Vorhaben. Der 5-%-Bonus wirkt seit dem 21.07.2026 nur noch oberhalb von 30.000 € förderfähiger Kosten. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben – bei mehrjährigen Sanierungen in Etappen ist das oft der größere Vorteil.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können jedoch verschiedene Maßnahmen aufteilen: etwa die Dämmung über die BEG-Förderung und den Fenstertausch über § 35c EStG.
Wie alt muss mein Haus sein?
Für die BEG-Einzelmaßnahmen muss der Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG muss das selbst genutzte Gebäude bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.
Was passiert, wenn ich schon beauftragt habe?
Dann ist der BEG-Zuschuss für diese Maßnahme in aller Regel verloren. Der Steuerbonus nach § 35c EStG und der Abzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bleiben Ihnen aber erhalten – Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und unbare Zahlung.
Wir planen Ihre Sanierung fördergerecht
Sie wissen nicht, welcher Weg für Ihr Objekt in Bielefeld oder OWL der günstigste ist? Wir schauen uns Ihr Vorhaben an, stimmen den Ablauf mit Ihrem Energieberater ab und erstellen ein Angebot, mit dem Sie Zuschuss oder Steuerbonus sauber nachweisen können.
Jetzt anrufen: 0521 75982444 Beratung anfragenStand: September 2026. Alle Angaben zur Förderung für die Sanierung 2026 haben wir sorgfältig recherchiert. Förderbedingungen, Budgets und Fristen ändern sich kurzfristig. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Energie- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim BAFA, bei der KfW, bei einem Energieeffizienz-Experten sowie bei Ihrem Steuerberater.

